Fünf Spezialisten für das Umwelt- und Planungsrecht
In der Bürogemeinschaft für Umweltrecht haben sich fünf Spezialisten im Umwelt- und Planungsrecht zusammengeschlossen. Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss zum gemeinsamen Betreiben eines Büros bei eigenverantwortlicher Tätigkeit der Einzel-Anwälte. Die an der Kooperation beteiligten Kanzleien sind rechtlich selbständig und nicht mit einander verbunden. Für unsere Mandanten bedeutet das: Es handelt und haftet stets nur der beauftragte Anwalt. Der wiederum kann die jahrzehntelange Erfahrung von allen fünf Anwälten (und den Kooperationspartner*innen) nutzen, um „seine“ Mandanten schneller und effektiver betreuen zu können...