Bürogemeinschaft für Umweltrecht
Grolmanstr. 39 | 10623 Berlin
Tel. (030) 28 00 95-0

Fünf Spezialisten für das Umwelt- und Planungsrecht

In der Bürogemeinschaft für Umweltrecht haben sich fünf Spezialisten im Umwelt- und Planungsrecht zusammengeschlossen. Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss zum gemeinsamen Betreiben eines Büros bei eigenverantwortlicher Tätigkeit der Einzel-Anwälte. Die an der Kooperation beteiligten Kanzleien sind rechtlich selbständig und nicht mit einander verbunden. Für unsere Mandanten bedeutet das: Es handelt und haftet stets nur der beauftragte Anwalt. Der wiederum kann die jahrzehntelange Erfahrung von allen fünf Anwälten (und den Kooperationspartner*innen) nutzen, um „seine“ Mandanten schneller und effektiver betreuen zu können...

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Die Bürogemeinschaft für Umweltrecht:

Fünf Spezialisten für das Umwelt- und Planungsrecht

In der Bürogemeinschaft für Umweltrecht haben sich fünf Spezialisten im Umwelt- und Planungsrecht zusammengeschlossen. Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss zum gemeinsamen Betreiben eines Büros bei eigenverantwortlicher Tätigkeit der Einzel-Anwälte. Für unsere Mandanten bedeutet das: Es handelt und haftet stets nur der beauftragte Anwalt. Der wiederum kann die jahrzehntelange Erfahrung von allen fünf Anwälten (und den Kooperationspartner*innen) nutzen, um „seine“ Mandanten schneller und effektiver betreuen zu können.

Zu den Tätigkeiten gehören Bereiche wie das Umweltrecht, das (öffentliche) Baurecht, das Naturschutzrecht, das Immissionsschutzrecht (Schutz vor Lärm, Schadstoffen, Erschütterungen, Gerüchen, Strahlen etc.), das Verkehrsinfrastrukturrecht (Planung von Straßen, Bahnstrecken, Flugplätzen, Höchstspannungsleitungen u.a. Energieinfrastruktur etc.), das Bauplanungsrecht (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne), das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, die Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben (von Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen und dem Abbau von Rohstoffen über Kraftwerke bis hin zu Tiermastanlagen), Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, das Wasserrecht und anderes mehr.

Daneben arbeiten die einzelnen Anwälte in jeweils unterschiedlichen weiteren Rechtsbereichen, die Sie den Informationen der jeweiligen Websites entnehmen.

Wofür steht die Bürogemeinschaft für Umweltrecht?

Um Ihr Anliegen kümmert sich Ihr Anwalt. Die gesamte Bürogemeinschaft für Umweltrecht steht für

  • hohe Kompetenz durch Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Umwelt- und Planungsrecht;
  • hohe Ansprüche an die juristische Tätigkeit und Kompetenz durch solide fachliche Kenntnisse und konsequente Fortbildung;
  • die Möglichkeit, durch Kooperation bundesweit auch außergewöhnlich aufwändige Mandate schnell, zuverlässig und auf höchstem Niveau betreuen zu können;
  • den Anspruch, mit ihrer Arbeit ihren Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Zukunftsfähigkeit des Landes zu leisten;
  • den Anspruch, durch die Unterstützung besonders der vom Bundesverwaltungsgericht einmal zu Recht als „Anwälte der Natur“ bezeichneten Umwelt- und Naturschutzverbände sowie von Initiativen und Verbänden im Sozial- und Bildungsbereich einen Beitrag für einen lebenswerten zukunftsfähigen „Standort Deutschland“ zu leisten;
  • den Anspruch, die gesetzten Ziele und Ansprüche durch die juristische Arbeit wie auch durch zum Selbstverständnis gehörendes Ehrenamt zu verwirklichen.

Was kostet Sie die Beratung und Vertretung?

Nicht anders als in anderen Dienstleistungsbereichen ist auch im Anwaltsbereich das Kostenrisiko von entscheidender Bedeutung. Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung sollte daher stets auch am Anfang eines Auftrags stehen. Gesetzliche Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da die gesetzlichen Gebühren häufig im Einzelfall nicht angemessen sind, wird regelmäßig nach einem in einer Vergütungsvereinbarung vereinbarten Stunden- oder Festhonorar abgerechnet. Teilweise sind der Vergütungsvereinbarung gesetzliche Grenzen gesetzt. So ist die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren in gerichtlichen Verfahren ebenso wenig gestattet wie die Vereinbarung übermäßig hoher Vergütungen. Da die Abrechnungsgepflogenheiten der Anwälte voneinander abweichen, entnehmen Sie nähere Informationen bitte den jeweiligen Internetseiten oder informieren sich telefonisch oder im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs. Der Erstkontakt ist kostenfrei. Die anwaltliche Erstberatung, in der sich erfahrungsgemäß vieles bereits klären lässt, darf bei Privatpersonen - soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist - mit nicht mehr als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (und Nebenkosten, falls solche anfallen) berechnet werden.