Karsten Sommer berät und vertritt Umweltverbände, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden im Umwelt- und Planungsrecht, besonders

- im Naturschutzrecht,

- im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfungen,

- im Klimaschutzrecht,

- im Städtebaurecht/Bauplanungsrecht, etwa bei der Ausarbeitung oder Anfechtung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen,

- im Bauordnungsrecht, etwa in Baugenehmigungsverfahren und bei der Anfechtung von Baugenehmigungen, im Zusammenhang mit ökologischen Anforderungen in Landesbauordnungen,

- in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa im Zusammenhang mit der Zulassung von Flughafen- oder Betriebserweiterungen,

- in straßenrechtlichen Angelegenheiten, etwa in Planfeststellungsverfahren für Neubau und Änderungen von Autobahnen, Bundes-, Landes- und sonstigen Straßen,

- in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Erarbeitung und Durchsetzung von Verkehrskonzepten, von Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchfahrtsverboten etc.)

- in eisenbahnrechtlichen Angelegenheiten, etwa in Planfeststellungsverfahren für den Neu- und Ausbau von Bahnstrecken,

- in immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten,

- in wasserrechtlichen Angelegenheiten,

- in Enteignungs- und Entschädigungsangelegenheiten,

- im Kommunal- und Haushaltsrecht,

- im Subventions- und Zuwendungsrecht.

 

Karsten Sommer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit mehr als 30 Jahren im Umwelt- und Planungsrecht tätig

- Studium der Rechtswissenschaften und Politologie an der Freien Universität Berlin

- erstes Staatsexamen in Berlin 1992

- seit 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth & Siederer im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht

- zweites Staatsexamen 1995

- Zulassung zum Rechtsanwalt September 1995

- Rechtsanwalt im Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. 1995 bis 1997

- Gründung der eigenen Anwaltskanzlei 1997

- Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit Oktober 1999

- Lehrbeauftragter (Naturschutzrecht) an der Verwaltungsakademie Berlin 2002/2003

- Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Hochschule Magdeburg/Stendal 2009 – 2012

- Gastprofessor an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (ehem. Cottbus) seit April 2013; April 2015 bis März 2018 Vertretungsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bau- und Planungsrecht an der Fakultät 2 für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung

- Referent u.a. für das Deutsche Institut für Urbanistik, das VHW, Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

 

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